Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich

1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ebene Herz Psychologische Beratung & Coaching (nachfolgend „Ebene Herz“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „AG“) für die Inanspruchnahme von Coaching-Dienstleistungen. Abweichende Bedingungen des AG gelten nur, wenn sie von Ebene Herz ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.

 

2. Vertragsgegenstand

2.1 Ebene Herz bietet Coaching-Dienstleistungen in den vereinbarten Bereichen an, die individuell zwischen Ebene Herz und dem AG festgelegt werden. Diese Dienstleistungen umfassen persönliche oder berufliche Entwicklung, Zielsetzung, Problemlösung, Stressmanagement, Kommunikationstechniken, Zeitmanagement und ähnliche Bereiche. 

 

2.2 Sofern Ebene Herz an überlassenen Arbeitsunterlagen ein Urheber-, Leistungsschutz- und / oder sonstiges Recht zusteht, räumt Ebene Herz dem AG an diesen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, die Arbeitsunterlagen zur Mitarbeit während der Durchführung des Auftrages sowie Vor- und Nachbearbeitung im Rahmen des privaten Gebrauchs zu verwenden. Eine darüberhinausgehende Verwendung ist untersagt.

 

3. Leistungen

3.1 Die konkreten Leistungen werden in Absprache mit dem AG festgelegt.

Folgende Leistungsangebote können dabei differenziert werden:

• Psychologische Beratung

• Coaching

• Workshops

• Vorträge

 

3.2 Ebene Herz erbringt seine Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Beachtung der geltenden ethischen Standards des Deutschen Fachverbands Coaching. 

 

3.3 Es handelt sich bei den Leistungen von Ebene Herz um eine psychologische, beratende Tätigkeit außerhalb der Heilkunde. Die Angebotenen Leistungen dienen zur Hilfe bei der Überwindung psychosozialer Probleme. Diese sind somit nach dem Psychotherapeutengesetz nicht genehmigungs- und überwachungspflichtig, denn „zur Ausübung von Psychotherapie gehören nicht psychologische Tätigkeiten, die die Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstige Zwecke außerhalb der Heilkunde zum Gegenstand haben“ gemäß PsychThG § 1 Berufsausübung, Abs. 3, Satz 3.

 

3.4 Ebene Herz erbringt seine Dienstleistung gegenüber dem AG in der Form, dass sie alle ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Schulung und Prävention anwendet. Sie ist berechtigt, die Methoden und Verfahren anzuwenden, die Zieldienlich sind. Diese Methoden sind weder schulmedizinisch anerkannt, noch wissenschaftlich belegt.

 

3.5 Ein subjektiv erwarteter konkreter Erfolg durch den AG kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolgs und/ oder Ziel des AG.

 

3.6 Jeder AG trägt die alleinige und volle Verantwortung für sich innerhalb und außerhalb der Sitzungen. Die Zusammenarbeit mit Ebene Herz setzt eine psychische und physische Belastbarkeit des AG voraus.

 

3.7 Die erbrachten Leistungen von Ebene Herz ersetzen keinen Arztbesuch oder eine Psychotherapie.

 

4. Vertraulichkeit

4.1 Ebene Herz verpflichtet sich zur Vertraulichkeit aller im Rahmen des Coaching-Prozesses besprochenen Informationen. Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Coaching-Verhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen nur, wenn Ebene Herz gesetzlich zur Offenlegung verpflichtet ist oder Gefahr im Verzug besteht.

 

5. Honorar und Zahlungsbedingungen

5.1 Für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen wird ein Honorar vereinbart, das sich nach Umfang und Dauer der Leistungen richtet. Das Honorar wird im Voraus oder gemäß gesonderter Vereinbarung zwischen Ebene Herz und dem AG fällig. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu leisten.

 

5.2 Gebuchte Veranstaltung (darunter fallen Workshops, Vorträge oder Achtsamkeitstrainings) sind vom AG im Voraus zu Zahlen. Hat der AG die Veranstaltungsgebühr in voller Höhe fristgerecht bezahlt und erklärt gegenüber Ebene Herz rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn die Nichtteilnahme an der gesamten Veranstaltung, kann der AG, wenn möglich, einmalig in eine bereits geplante Folgeveranstaltung mit gleichem Umfang und Inhalt wechseln. Wenn die Nichtteilnahme 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn durch den AG bei Ebene Herz erklärt wird, kann auch eine Rückerstattung von 80% der bereits zur Gänze bezahlten Veranstaltungskosten unter Angabe einer gültigen Bankverbindung erfolgen, welche von Ebene Herz innerhalb 4 Wochen ab Eingang der Anforderung unverzinst erfolgt. Die Erklärung der Nichtteilnahme hat ebenso wie die Rückerstattung schriftlich zu erfolgen. Die Erklärung einer Nichtteilnahme nur an Teilen einer Veranstaltung durch den AG ist nicht möglich.

 

6. Termine und Absagen

6.1 Termine werden verbindlich im Voraus vereinbart. Der AG verpflichtet sich, pünktlich zu den vereinbarten Terminen zu erscheinen. Verspätungen des AG führen nicht zu einer Verlängerung der vereinbarten Coaching-Zeit.

 

6.2 Bei Verhinderung des AG ist eine Absage mindestens 24 Stunden vor dem Termin oder einer Veranstaltung erforderlich und es wird ein neuer Termin vereinbart. Andernfalls wird ein Ausfallhonorar von Ebene Herz für die versäumte Sitzung von 80% berechnet.

 

6.3 Bei unangekündigten Fehlen zu einem vereinbarten Termin wird der volle Stundensatz berechnet. 

 

6.4 Für den Fall, dass einzelne Leistungen Seitens Ebene Herz (Coachings/Veranstaltung) nicht durchgeführt werden können, werden diese zeitnah nachgeholt. Sollte dies endgültig nicht möglich sein, kann der AG auch in diesem Fall nach seiner Wahl in eine andere Veranstaltung mit gleichem Umfang und Inhalt an einem Folgetermin überwechseln oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle eines solchen Rücktritts erhält der AG, für den noch nicht in Anspruch genommenen Teil der Veranstaltung das bereits entrichtete Entgelt unter Angabe einer gültigen Bankverbindung anteilig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Rückerstattung bereits durchgeführter Veranstaltungsstunden bzw. Schadenersatzansprüche, kann der AG nicht geltend machen.

 

6.5 Zudem behält sich Ebene Herz das Recht vor, eine Veranstaltung (darunter fallen Workshops, Vorträge oder Achtsamkeitstrainings) wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder aufgrund anderer von ihr nicht zu vertretenden Umstände, mit einer anderen vergleichbaren Veranstaltung zusammenzulegen, zu verschieben oder abzusagen. Bei Absage durch Ebene Herz kann der AG nach seiner Wahl in eine andere Veranstaltung mit gleichem Umfang und Inhalt an einem Folgetermin ohne Mehrkosten überwechseln oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle eines solchen Rücktritts, der vom AG schriftlich zu erklären ist, erhält der AG die bereits bezahlte Veranstaltungsgebühr unter Angabe einer gültigen Bankverbindung zurückerstattet. Die Rückerstattung von Ebene Herz erfolgt innerhalb von 4 Wochen ab Eingang der Anforderung unverzinst. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, kann der AG nicht geltend machen.

 

7. Haftung

7.1 Für Verluste oder Beschädigungen der vom AG in die Veranstaltungsräume/Beratungsräume mitgebrachten Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

 

7.2 Ebene Herz übernimmt keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden.

 

7.3 Haftungs- und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Die Inanspruchnahme der Dienstleistungen erfolgt auf eigene Verantwortung der AG.

 

7.4 Werden Leistungen vollständig oder in Teilen auf elektronischem Wege abgehalten, nimmt der AG daran auf eigene Gefahr und eigenes Risiko teil. Für Schäden oder Folgeschäden, gleich welcher Art, wird keine Haftung übernommen.

 

8. Vertragsbeendigung

8.1 Ebene Herz behält sich das Recht vor, aus dringenden Gründen von bestätigten oder bestehenden gebuchten Terminen/ Veranstaltungen zurückzutreten, ohne dass daraus Ansprüche gegen Ebene Herz entstehen.

 

8.2 Das Coaching-Verhältnis kann jederzeit von beiden Parteien aus wichtigem Grund gekündigt werden. Bereits geleistete Zahlungen bleiben in diesem Fall bestehen. Ein Rücktrittsrecht gemäß Fernabsatzgesetz besteht nicht, da die Dienstleistung individuell und persönlich erbracht wird.

 

9. Schlussbestimmungen

9.1 Gender Disclaimer: Ausschließlich zum Zweck der besseren Lesbarkeit wird auf die geschlechtsspezifische Schreibweise verzichtet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind somit geschlechtsneutral zu verstehen.

 

9.2 Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

 

9.3 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

 

9.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, gleich welcher Art, die sich aus den getroffenen Vereinbarungen ergeben, ist für alle AG D- Wesel, auch wenn sie Vollkaufleute sind, oder wenn sie keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder nach Vertragsabschluss ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt einer etwaigen Klageerhebung nicht bekannt ist.